
Barrierefrei.
Ist Ihre Website oder Ihr Online-Shop barrierefrei? Wenn Sie das nicht oder nicht genau wissen, sind Sie in guter Gesellschaft! Denn für viele steht diese Frage noch unbeantwortet im Raum. Etwas präziser lautet sie: Was bedeutet die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BSFG) für mein Unternehmen und meine Leistungen? Und was genau ist eigentlich Barrierefreiheit im Online-Kontext? Gibt es verpflichtenden Handlungsbedarf? Klar ist auf jeden Fall: bei diesem Thema geht es nicht um Marketing, sondern um etwas ganz anderes.
Eine gängige Beschreibung von Barrierefreiheit in dem hier betrachteten Kontext lautet: Produkte und Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt, anbietet oder erbringt müssen barrierefrei sein. Sie müssen für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung und generell für alle Menschen in der allgemeinen, üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Kurz die Fakten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Kleinunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Für alle anderen Unternehmen gilt: es macht auch unabhängig von den genannten Kriterien Sinn, sich mit dem Thema zu befassen!
Die Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit
Was bedeutet das konkret für meine Website, meinen Online-Shop oder meine Online-Anwendung?
Wahrnehmbar:
Informationen und Interface müssen von allen Nutzer:innen aufgenommen werden können.
Bedienbar:
Alle Funktionen müssen für sie bedienbar sein, das Interface muss zugänglich, mögliche Interaktionen klar erkennbar sein.
Das Interface darf keine Aktionen verlangen, die manche Nutzer:innen nicht durchführen können.
Verständlich:
Alle Arten von Informationen und die Art und Weise der Bedienung müssen für Nutzer:innen leicht nachvollziehbar sein.
Robust:
Wahrnehmung und Nutzung der Webseite müssen mit einer großen Zahl von Geräten zuverlässig möglich sein.
Eine UX (User Experience) soll also so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer:innen brauch- und bedienbar ist. Unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sowie unabhängig von den konkreten technischen Hilfsmitteln, die die Nutzer:innen verwenden. Was etwas kryptisch klingt bedeutet nichts anderes als folgende Fähigkeiten bzw. Anforderungen an eine Website:
- Schriftarten und Schriftgröße sollten so gewählt sein, dass Texte immer gut lesbar sind und in ausreichendem Kontrast zum Hintergrund stehen.
- Schrift sollte sich stets vergrößern lassen – und bei vergrößerter Darstellung sollte die Website noch voll und ganz benutzbar bleiben. Interaktive Elemente sollten auf genug und auch klar voneinander abgegrenzt sein.
- Videos sollten stets mit Untertiteln auch in ihrer Ursprungssprache versehen werden.
- Links, Formulare, Buttons und Eingabefelder – letztlich alle interaktiven Elemente einer Website – sollten im Quellcode so ausgezeichnet sein, dass sie zum einen durch Screenreader korrekt erkannt und ausgegeben und zum anderen über die Tastatur problemlos und auf sinnvolle Art und Weise angesteuert werden können.
- PDFs und andere Dokumente sollten barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden.
- Texte sollten stets verständlich und nachvollziehbar, klar strukturiert, sprachlich korrekt und sauber geschrieben sein. Ideal ist es zudem, Inhalte in leichter Sprache anzubieten, die auch von Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen oder mit kognitiven Einschränkungen gut verstanden werden können.
- Alt-Texte: Bilder sollten stets mit Alternativtext versehen werden, Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte (Auch Videos, Links, etc.)
- Kontaktaufnahme sollte über unterschiedliche Wege möglich sein (E-Mail, Telefon und idealerweise auch über persönliche Besuche).
- Richtige HTML-Strukturelemente in den Überschriften und Listen.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss angelegt sein, mit Kontaktperson und geprüft von einem Anwalt.
Muss ich das machen?
Die Antwort darauf ist gesetzlich geregelt, allerdings stellt sich ja durchaus die Frage, ob man es vielleicht machen möchte, auch wenn man nicht verpflichtet ist – zumindest in Ansätzen. Weil es nicht unwichtig ist, dass Menschen mit Einschränkungen gut auf meiner Website oder in meinem Online-Shop zurechtkommen und ich als aufmerksames Unternehmen wahrgenommen werden will.
Auch im B2B-Segment muss davon ausgegangen werden, dass Menschen mit Einschränkungen die eigene Website frequentieren. Es kann also durchaus Sinn machen, zentrale Aspekte der Barrierefreiheit auch freiwillig umzusetzen. Eine Website oder Online-Anwendung erfüllt den Zweck der Informationsvermittlung an Menschen, die sich mit einem Unternehmen, seinen Produkten und Leistungen auseinandersetzen möchten. Ihnen genau das möglichst leicht zu machen, sollte unabhängig vom BFSG der Anspruch jedes Unternehmens und Websitebetreibers sein. Vor allem, da die genannten Maßnahmen weder komplex noch exotisch sind.
Und wem das als Argument noch nicht genug ist: Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Suchmaschinenoptimierung, was bedeutet, dass Suchmaschinen Barrierefreiheit als einen wichtigen Faktor für das Ranking im Suchergebnis (SERP) bewerten.
Im Zweifelsfall gilt es zu klären, ob die Regelungen und Anforderungen des BFSG für Sie, Ihre Produkte oder Dienstleistungen gelten – und ob Ihre Webseite die Regelungen zur Barrierefreiheit einhalten muss.
Eine Analyse der Barrierefreiheit Ihrer Website macht in jedem Fall Sinn. Sie zeigt auf, ob und wenn ja welche Defizite oder welches Verbesserungspotenzial sie aufweist. Mit den entsprechenden Tools ist das jederzeit schnell und einfach möglich.
Lassen Sie uns gemeinsam sprechen!
